Trauzeugen: Aufgaben und Regeln

Beim Standesamt in Deutschland und Österreich sind Trauzeugen freiwillig, in der Schweiz und in der katholischen Kirche Pflicht. Was Trauzeugen darüber hinaus übernehmen, entscheidet ihr gemeinsam.

Aktualisiert am 20. Oktober 2026

Trauzeugen bezeugen, dass ihr beide freiwillig Ja gesagt habt. Für diese Rolle gelten je nach Land und Trauung unterschiedliche Regeln. Alles andere, von der Rede bis zum Junggesellenabschied, ist Brauch und Absprache.

Was das Gesetz verlangt

Standesamt DeutschlandStandesamt ÖsterreichZivilstandsamt Schweiz
Pflicht?NeinNeinJa
Wie vieleKeiner, einer oder zweiKeiner, einer oder zweiGenau zwei
AlterVolljährigAb 18 JahrenÜber 18 und urteilsfähig
AusweisGültiger Personalausweis oder ReisepassAmtlicher LichtbildausweisPass oder Identitätskarte
SpracheDeutsch verstehen, sonst ein vereidigter DolmetscherDie Sprache der Trauung verstehen, sonst ein DolmetscherDie Sprache der Trauung verstehen

Weitere Bedingungen nennen die Ämter nicht. Geschwister und Eltern kommen genauso infrage wie Freundinnen und Freunde.

Deutschland

Beim Standesamt braucht ihr keine Trauzeugen. Wenn ihr welche wollt, sind laut § 1312 BGB einer oder zwei möglich. Berlin verlangt, dass sie volljährig sind und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Versteht ein Trauzeuge nicht genug Deutsch, müsst ihr einen vereidigten Dolmetscher dazuholen. Wann ihr die Namen nennt, regelt jedes Standesamt selbst. In München tragt ihr sie am Hochzeitstag in die Terminbestätigung ein, die ihr bei der Anmeldung bekommen habt.

Österreich

Auch hier sind einer oder zwei Trauzeugen möglich, eine Trauung ohne ist ebenso erlaubt. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und die Sprache der Trauung verstehen. Sonst kommt ein Dolmetscher dazu.

Schweiz

Ohne Trauzeugen keine Trauung: Das Zivilstandsamt verlangt zwei volljährige, urteilsfähige Personen. Im Kanton Bern reicht ein Ausländerausweis nicht als Ausweis, es muss ein Pass oder eine Identitätskarte sein. Habt ihr mehr als zwei Trauzeugen, wählt ihr in Zürich zwei aus, die das Eheregister unterschreiben. Fehlen euch Trauzeugen, kann das Amt welche stellen, für 50 Franken pro Person.

In der Kirche

Die katholische Kirche verlangt zwei Trauzeugen. Das steht im Kirchenrecht (can. 1108 CIC) und gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Laut oesterreich.gv.at müssen sie volljährig sein, aber nicht katholisch. Sie müssen nur bezeugen können, dass ihr euer Ja-Wort gegeben habt.

In der evangelischen Kirche sind Trauzeugen keine Pflicht, viele Paare wollen trotzdem welche. Sprecht beim Traugespräch an, ob sie im Gottesdienst eine Rolle bekommen sollen, zum Beispiel mit einer Lesung oder einer Fürbitte.

Eine freie Trauung hat keine rechtliche Wirkung. Trauzeugen sind dort Teil der Zeremonie, so wie ihr es mit der Traurednerin oder dem Trauredner besprecht.

Was Trauzeugen üblicherweise übernehmen

Wie viel Arbeit es wird, hängt von euch ab. Sagt beim Fragen, was ihr euch wünscht. Wer Trauzeugin oder Trauzeuge wird, sollte wissen, ob ein Junggesellenabschied im Ausland und eine Rede dazugehören.

In den Monaten vor der Hochzeit

Am Hochzeitstag

Bei regionalen Bräuchen wie Brautentführung oder Schuhklau sind oft die Trauzeugen gefragt, sei es beim Verstecken oder beim Auslösen. Klärt vorher, ob ihr das überhaupt wollt.

Nach der Feier

Wie ihr eure Trauzeugen fragt

Fragt persönlich, nicht im Gruppenchat. Gebt dabei eine ehrliche Vorstellung davon, was auf die Person zukommt, an Zeit und auch an Geld. Ein Junggesellenabschied mit Übernachtung kostet die Gruppe schnell einiges, und nicht jede Freundin hat dafür Zeit oder Budget.

Im Zeitplan unserer Hochzeitscheckliste steht das Fragen etwa neun Monate vor der Hochzeit. Wer eine Rede halten soll, findet Aufbau, Länge und Beispiele für den Anfang im Ratgeber Hochzeitsrede. Was ihr für das Standesamt selbst braucht, steht in Anmeldung zur Eheschließung.

Damit ihr den Überblick behaltet, wer was übernimmt, tragt die Aufgaben in Wedding Harmony ein, mit Frist und Erinnerung.